0% MwSt für Privatkunde

0 % Mehrwertsteuer für PV
§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Nullsteuersatz für Photovoltaik (Deutschland)

Seit dem 01.01.2023 können bestimmte Lieferungen und Installationen von Photovoltaikanlagen mit 0 % Umsatzsteuer berechnet werden. Unten finden Sie die Voraussetzungen, erfassten Produkte/Leistungen sowie die erforderliche Selbsterklärung.

Wer ist begünstigt?

  • Privatpersonen und Kleinstunternehmen als Betreiber kleiner PV-Anlagen
  • Anlagen auf/bei Wohngebäuden (inkl. Garagen/Carports)
  • Schwerpunkt: Eigenversorgung der Nutzer*innen des Wohngebäudes

Hinweis: Größere, rein gewerbliche Anlagen in Nicht-Wohngebäuden können ausgenommen sein.

Welche Lieferungen/Leistungen?

  • PV-Module, Wechselrichter, Leistungsoptimierer
  • Speicher/Batterien, Montagesysteme, DC/AC-Kabel & Stecker
  • Wesentliches Zubehör für den Betrieb der PV-Anlage
  • Montage-/Installationsleistungen inkl. Inbetriebnahme

Nicht begünstigt: Allgemeine Dienstleistungen ohne PV-Bezug, nicht wesentliche Zubehörartikel.

Voraussetzungen (Kurz)

  • Die Lieferung/Installation betrifft wesentliche PV-Komponenten.
  • Standort: auf/an/in der Nähe eines überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes.
  • Die Anlage dient im Wesentlichen der Stromversorgung der Nutzer*innen (Eigenverbrauch).
 

Selbsterklärung für den Checkout

Damit wir den Nullsteuersatz anwenden dürfen, bestätigen Sie bitte beim Bestellen:

„Ich bestätige, dass die bestellten Photovoltaik-Komponenten auf/bei einem zu Wohnzwecken genutzten Gebäude installiert werden und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind.“

Gemischte Warenkörbe: Nicht begünstigte Positionen werden automatisch mit dem regulären Steuersatz berechnet.

FAQ

Gilt 0 % auch ohne Montage?

Ja. Der Nullsteuersatz kann auch für die Lieferung wesentlicher PV-Komponenten gelten, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist ein Batteriespeicher begünstigt?

Ja, wenn der Speicher Bestandteil der PV-Anlage ist (auch als Nachrüstung möglich).

Welche Angaben stehen auf der Rechnung?

Begünstigte Positionen werden mit 0 % USt ausgewiesen, inkl. Hinweis auf § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG.

Rechtlicher Hinweis: Diese Information ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind UStG und aktuelle BMF-Hinweise.

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