Förderung für Balkonkraftwerke: Gibt es überall Zuschüsse?
Kurzfassung: Es gibt keine bundesweit einheitliche Förderung. Viele Städte, Landkreise oder Bundesländer zahlen eigene Zuschüsse – meist 150–500 € pauschal oder leistungsabhängig (z. B. ca. 0,40 €/Wp bis 800 Wp). Die genauen Regeln variieren je nach Ort.
Kommunal & Landesweit
Förderprogramme werden von Kommunen oder Bundesländern aufgelegt; Höhe, Laufzeit und Bedingungen unterscheiden sich deutlich.
Typische Höhe
Üblich sind 150–500 € Festbetrag oder Zuschüsse nach Leistung (€/Wp), z. B. etwa 0,40 €/Wp bis häufig 800 Wp.
Antrag & Timing
Manche Programme verlangen Antrag & Bewilligung vor Kauf/Installation; andere erstatten nach Rechnung. Bitte die lokalen Vorgaben beachten.
Welche Unterlagen werden häufig verlangt?
- Rechnung(en) für Module, Wechselrichter, Zubehör und ggf. Montage
- Fotos der Installation / des Standorts
- Technische Daten / Konformität (Leistung, VDE/CE, Datenblätter)
- MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister-ID)
- Ident- und Adressnachweis der antragstellenden Person
- Bankverbindung für die Auszahlung
- Ausgefülltes Antragsformular der Kommune
* Je nach Ort unterschiedlich; teils ist der Antrag vor Kauf/Installation nötig.
Häufige Bedingungen & Hinweise
- Leistungsgrenze (z. B. ≤ 800 Wp; lokale Vorgaben prüfen)
- Zuschuss als Festbetrag, €/Wp oder prozentualer Anteil mit Deckel
- Pro Adresse/Haushalt meist eine Anlage (Ausnahmen möglich)
- Einhaltung Sicherheits- und Anschlussnormen
- Bei Mietobjekten ggf. Zustimmung von Vermieter/WEG erforderlich
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Tipp: Viele Programme gewähren Festbeträge oder €/Wp-Zuschüsse. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen kommunalen bzw. Landesrichtlinien.

