Neue Steckersolar Norm ab 1. Dezember 2025

Neue Steckersolar Norm ab 1. Dezember 2025 – Was bedeutet das für private Nutzer?

Ab dem 1. Dezember 2025 tritt in Deutschland die neue Steckersolar Norm DIN VDE 0126-95 (VDE V 0126-95) in Kraft. Diese Norm betrifft vor allem Hersteller und PrĂĽfstellen, hat aber auch Auswirkungen darauf, welche Balkonkraftwerke zukĂĽnftig eingesetzt und angeschlossen werden dĂĽrfen.

Damit Sie als Privatnutzer schnell verstehen, was sich ändert, haben wir die wichtigsten Punkte übersichtlich für Sie zusammengefasst.

🔌 1. Balkonkraftwerke dürfen weiterhin über die normale Schuko-Steckdose angeschlossen werden

Gute Nachricht:
Ein Stecker-Solargerät darf auch nach der neuen Norm wie bisher über eine normale Schuko-Steckdose betrieben werden – sofern der Wechselrichter bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Weitere zulässige Anschlussarten bleiben:

  • Einspeisesteckdose (z. B. Wieland)
  • direkte Verkabelung
  • spezielle Schukostecker

⚡ 2. Maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters: 800 Watt

Die neue Norm bestätigt: Ein Wechselrichter darf maximal 800 W (VA) Ausgangsleistung einspeisen.

Das bedeutet: Ihr Balkonkraftwerk darf nicht mehr als 800 Watt AC-Leistung ins Hausnetz abgeben.

🌞 3. Maximal angeschlossene PV-Leistung: 960 Wp

Neben der Wechselrichterleistung wird auch die maximale Modulleistung festgelegt:

Es dürfen maximal 960 Wp Solarpanels an das Gerät angeschlossen werden.

Damit bleibt das gängige Set (zwei Module à 400–500 Wp) problemlos innerhalb der Norm.

🛡 4. Das gesamte System muss zertifiziert sein

Neu ist, dass das gesamte Balkonkraftwerk-Paket zertifiziert oder durch eine Hersteller- bzw. Händler-Eigenerklärung bestätigt sein muss.

Wichtig:

  • Der Wechselrichter muss eine StĂĽckprĂĽfung durch den Händler oder den In-Verkehr-Bringer erhalten.
  • Die Sicherheit (z. B. Abschaltzeit, NetzĂĽberwachung) muss nachweislich erfĂĽllt sein.

đź•’ 5. Sicherheitsanforderungen wie Abschaltzeit von 0,2 Sekunden

Damit ein Balkonkraftwerk ĂĽber Schuko betrieben werden darf, muss der Wechselrichter folgende Kriterien erfĂĽllen:

  • Abschaltzeit ≤ 0,2 Sekunden
    Wenn im Stromnetz kein Netz vorhanden ist, muss das Gerät binnen 0,2 s abschalten – der Berührungsschutz muss gewährleistet sein.
  • Entladung der Kondensatoren muss sichergestellt sein.
  • Hersteller mĂĽssen eine Konformitätserklärung bereitstellen.

đź’ˇ Was bedeutet das fĂĽr private Nutzer?

Kurz gesagt:

  • âś” Der Anschluss ĂĽber Schuko bleibt erlaubt
  • âś” 800 W Wechselrichterleistung bleiben bestehen
  • âś” 960 Wp PV-Leistung werden nun offiziell definiert
  • âś” Mehr Sicherheit und klare Standards
  • âś” Geräte mĂĽssen zertifiziert sein – besserer Verbraucherschutz

FĂĽr Nutzer bedeutet das mehr Klarheit, Komfort und Sicherheit beim Kauf eines Balkonkraftwerks.

📌 Fazit

Die neue Norm bringt vor allem eines: klare Regeln fĂĽr Hersteller und mehr Sicherheit fĂĽr Verbraucher.

Für private Anwender ändert sich am Alltag kaum etwas – aber beim Kauf eines neuen Balkonkraftwerks können Sie nun sicher sein, dass das System einheitlichen Anforderungen entspricht und zuverlässig betrieben werden darf.

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